In der Schweiz und Liechtenstein gibt es rund 80 Jugendparlamente (Jupas) und Jugenräte. Sie sind jeweils unterschiedlich organisiert, haben aber alle dieselben Ziele:
Die Jupas zeichnen sich weiter durch folgende Eigenschaften aus:
Geografie: Jugendparlamente sind entweder kommunal, regional oder kantonal organisiert.
Rechtliche Grundlage: Jugendparlamente sind öffentlich-rechtlich (politischen Institutionen angeschlossen) oder privatrechtlich (als Verein) organisiert.
Mitglieder: Jugendparlamente stehen in der Regel allen Jugendlichen offen. Der Beitritt in ein Jugendparlament kann beispielsweise durch Vorgaben in Bezug auf Alter, Wohnort und Anzahl Mitglieder begrenzt werden.
Politische Ausrichtung: Jugendparlamente sind parteipolitisch unabhängig. Sach- statt Parteipolitik steht im Vordergrund.
Tätigkeiten: Die Tätigkeiten der Jugendparlamente lassen sich in zwei Bereiche unterteilen: Politik und Projekte. Oft überschneiden sich aber die beiden Bereiche.
Organisation: Jugendparlamente werden durch einen Vorstand geleitet, der vom Plenum gewählt wird. Für die Projekte sind meist Arbeitsgruppen zuständig.
Politische Rechte: Um den Jugendparlamenten das politische Engagement zu erleichtern, brauchen sie politische Kompetenzen. Im Idealfall verfügt ein Jugendparlament über verbindliche Rechte und kann zum Beispiel Vorstösse einreichen, Stellungnahmen zu politischen Geschäften schreiben und die Jugend in Kommissionen vertreten.
Finanzierung: Trotz des grossen freiwilligen Engagements von Jugendlichen benötigt ein Jugendparlament finanzielle Mittel. Mit wenigen finanziellen Mitteln kann ein Jugendparlament viel bewirken. Normalerweise werden Jugendparlamente von der öffentlichen Hand (mit-)finanziert.