Jupa-Fonds

Das Ziel des Jupa-Fonds ist es, finanzschwache DSJ-Mitglieder finanziell zu unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt in den Bereichen Projektunterstützung, Gründungsunterstützung und Teilnahmegebühren.
 

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Ziel

Der DSJ hat ein Interesse daran, dass seine Mitglieder Projekte initiieren und umsetzen. Deshalb unterstützt er sie finanziell, wenn sich Schwierigkeiten bei der Finanzierung abzeichnen.

Anrechenbare Kosten
  • Kosten, welche bei der Umsetzung von Projekten anfallen, die von DSJ-Mitgliedern durchgeführt werden.
  • Ehrenamtliche geleistete Stunden sind nicht anrechnungsbar.
  • Der DSJ kann zusätzliche Beschränkungen bei den anrechenbaren Kosten von Fall zu Fall beschliessen. Diese werden in der Fördervereinbarung vermerkt.
Anteil Kostenübernahmebis 60%
Maximalbetrag pro Jupa und Jahr5'000 Franken (aber max. 3'000 Franken pro Projekt)
Voraussetzungen
  • Ein Bedürfnis muss vorhanden sein oder ein konkretes Jugendanliegen vorgelegt werden. 
  • Das Projekt muss umsetzbar sein.
  • Projekte, die der Förderung des Jugendparlaments dienen, werden bevorzugt (Bekanntheit, Mitglieder etc.).
  • Der Vorstand des DSJ-Mitglieds muss hinter dem Projekt stehen.
  • Jugendparlamente, die ein kleines oder gar kein Budget haben, sollen bevorzugt werden.
Beschränkungen

Der DSJ unterstützt kein Projekt, welches:

  • einen widerrechtlichen oder diskriminierenden Zweck verfolgt,
  • das Anliegen einer einzigen politischen Partei oder politischen Gruppierung fördert,
  • keinen Zusammenhang hat mit der Institution Jugendparlament.

Der DSJ kann im Einzelfall zusätzliche Beschränkungen aufstellen. Diese werden in der Fördervereinbarung vermerkt.

AuszahlungNach Genehmigung des Gesuchs oder nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung, erfolgt die Auszahlung von 2/3 des bewilligten Betrags. Das letzte Drittel wird nach der Einreichung und Prüfung des Abschlussberichts und der Abschlussrechnung ausbezahlt. Der/die BL-Jugendparlamente entscheidet, ob die Fördervereinbarung eingehalten wurde und ob das letzte Drittel ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt immer auf das Konto des DSJ-Mitglieds und nicht einer Einzelperson.
Kommunikation
  • Der:Die Antragsteller:in muss bei der Projektkommunikation darauf hinweisen, dass der DSJ das Projekt finanziell unterstützt hat.
  • Die geförderten Projekte werden auf der DSJ-Webseite aufgeführt.
Prozess/FristenDie Gesuche können per Onlineformular bis spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Bei Gesuchen ab 500 Franken muss mit einer Wartefrist von bis zu vier Wochen gerechnet werden.
Unterlagen

Mit dem Onlineformular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Konzept inkl. Umsetzungsplanung
  • detailliertes Budget

Nach Projektende müssen folgende Unterlagen per Mail eingereicht werden:

  • Abschlussbericht
  • detaillierte Abschlussrechnung inkl. Belege
VertragFür Zusagen ab 1'800 Franken wird eine kurze Fördervereinbarung erstellt, welche von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Die Fördervereinbarung beinhaltet die beidseitigen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung gekündigt werden kann.

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Ziel

Der DSJ hat ein Interesse daran, dass neue Jugendparlamente gegründet werden. Deshalb unterstützt er Gründungsprojekte finanziell, wenn sich Schwierigkeiten bei der Anfangsfinanzierung abzeichnen.

Anrechenbare Kosten
  • Alle Kosten, welche bei der Gründung eines Jugendparlaments anfallen, insbesondere Spesen und externe Kosten, welche sonst die Jugendlichen selber tragen müssten.
  • Der DSJ kann zusätzliche Beschränkungen bei den anrechenbaren Kosten von Fall zu Fall beschliessen. Diese werden in der Fördervereinbarung vermerkt.
Anteil Kostenübernahmebis 100%
Maximalbetrag pro Jupa1'000 Franken
Voraussetzungen
  • Es müssen mindestens vier Jugendliche oder junge Erwachsene ein Jugendparlament gründen wollen.
  • Es muss eine erste Beratungssitzung mit dem DSJ stattgefunden haben.
  • Die Gründung muss bereits konkret sein – eine aktive Gründungsgruppe muss vorhanden sein, sowie die konkrete Gründungsabsicht, welche mit einem Konzept und einem Zeitplan nachgewiesen werden kann.
Beschränkungen

Der DSJ unterstützt keine Gruppe, welche:

  • einen widerrechtlichen oder diskriminierenden Zweck verfolgt, so dass sie nicht DSJ-Mitglied werden können,
  • nur eine einzige politische Partei oder politische Gruppierung fördert,
  • nicht Mitglied des DSJ werden möchten.

Der DSJ kann zusätzliche Forderungen aufstellen.

Auszahlung

Nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung erfolgt die Auszahlung des gesamten bewilligten Betrags.

Kommunikation

Die geförderten Jugendparlamentsgründungen werden auf der DSJ-Webseite aufgeführt.

Prozess/Fristen

Die Gesuche und die Unterlagen müssen immer per Onlineformular und spätestens zwei Wochen vor der Gründungsversammlung eingereicht werden. 

Unterlagen

Mit dem Onlineformular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Konzept inkl. Umsetzungsplanung
  • detailliertes Budget

Nach der Gründung müssen folgende Unterlagen für die Gründungsphase eingereicht werden:

  • Abschlussbericht
  • detaillierte Abschlussrechnung inkl. Belege
Vertrag

Für jede Zusage wird eine kurze Fördervereinbarung erstellt, welche von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Die Fördervereinbarung beinhaltet die beidseitigen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung gekündigt werden kann.

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Ziel

Alle DSJ-Mitglieder und Jugendliche, die im Begriff sind ein Jugendparlament zu gründen, sollen an DSJ-Anlässen teilnehmen können.

Anrechenbare Kosten
  • Teilnahmegebühren der DSJ-Veranstaltungen.
  • Reisespesen, welche mit dem ÖV entstehen (Halbtax-Ticket vom Wohnort zum Veranstaltungsort, Bussen sind davon ausgenommen).
  • Es werden nur Reisespesen übernommen, welche auch tatsächlich entstehen. Keine Rückerstattung von GA und andere Abonnements.
Maximalbetrag pro Jupa und Jahr

1'500 Franken (alle Kosten zusammen)

Beschränkungen

Für jede Veranstaltung können die Teilnahme- und Reisekosten für bis zu vier Personen (bei den Teilnahmekosten sind die beiden Delegierten pro Jupa von dieser Berechnung ausgenommen) übernommen werden.

AuszahlungNach der Teilnahme an der Veranstaltung wird der gesamte bewilligte Betrag (pro Jupa) direkt dem Jugendparlament oder lediglich einer:einem Teilnehmer:in überwiesen und nicht den einzelnen Teilnehmenden des Jupas. Für die Reisekosten ist eine Kopie des Billetts bzw. der Quittung erforderlich.
Prozess/FristenDer Jupa-Fonds-Antrag muss per Onlineformular bis spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.

Der DSJ hat folgende Projekte und Gründungen von Jupas unterstützt: 

  • Session des Jeunes 2023, Parlement des Jeunes Genevois (2023)
  • Das Jugendparlament Kanton Solothurn für Bundeshausbesuch Hoch 8 (2023)
  • Snow Neuch 2023, Parlement des Jeunes de la Ville de Neuchâtel (2023)
  • Projet Culmina, Conseil des Jeunes d'Yverdon (2022)
  • ESCAP 2022, Jugendparlament Kanton Zürich (2022)
  • 10 ans du PJG, Parlement des Jeunes Genevois (2022)
  • Projet Tothème, Conseil des Jeunes d'Yverdon (2021)
  • Jupa Games, Parlement des Jeunes Genevois (2021)
  • Zweite kantonale Jugendsession, Jugendparlament Kanton Bern, Jugendparlament Köniz, Jugendparlament Berner Oberland, Jugendrat Heimberg und Jugendforum Ämmitau (2021)
  • Îlots sports, Conseil des Jeunes d’Ecublens (2021)
  • Campagne élections communales, Parlement des Jeunes du Valais (2021)
  • Gründung Jugendpolitik Nidwalden (2020)
  • Hauptversammlung der Jugendsession Graubünden (2020)
  • Eventreihe Filmabende, ein Projekt des Jugendforums Ämmitau (2020)
  • Jugendforum Talks, ein Projekt des Jugendforum Ämmitau (2020)
  • Snow'Neuch, un projet du Parlement des Jeunes de la Ville de Neuchâtel (2020)
  • Jupa Games, ein Projekt des Jugendparlamentes Kanton Aargau (2019)
  • 19° Sessione del CCG, un progetto del Consiglio Cantonale dei Giovani (2019)
  • Structure Artistique, un projet du Conseil de jeunes du district de Nyon (2019)
  • Jupa Games, ein Projekt des Jugendparlamentes Kanton Solothurn (2018)
  • Nationale Auswahlsitzung, ein Projekt des European Youth Parliament (2018)
  • Création du Conseil de jeunes du district de Nyon (2017)
  • AlternatYv Festival, un projet du Conseil des Jeunes d’Yverdon (2017)
  • Jugendsession 2017 Wallis, un projet du PJ du Valais (2017)
  • Snow'Neuch, un projet du PJ de la Ville de Neuchâtel (2017)
  • Jugendsession 2017 Schwyz, ein Projekt des Jugendparlaments Schwyz (2017)

Kontaktperson

Aline Incici

Bereichsleitung Jugendparlamente

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