Ziel | Der DSJ hat ein Interesse daran, dass seine Mitglieder Projekte initiieren und umsetzen. Deshalb unterstützt er sie finanziell, wenn sich Schwierigkeiten bei der Finanzierung abzeichnen. |
Anrechenbare Kosten |
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Anteil Kostenübernahme | bis 50% |
Maximalbetrag pro Jupa und Jahr | 1'500 Franken |
Voraussetzungen |
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Beschränkungen | Der DSJ unterstützt kein Projekt, welches:
Der DSJ kann im Einzelfall zusätzliche Beschränkungen aufstellen. Diese werden in der Fördervereinbarung vermerkt. |
Auszahlung | Nach der Genehmigung des Gesuchs oder nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung, erfolgt die Auszahlung von 2/3 des bewilligten Betrags. Das letzte Drittel wird nach der Einreichung und Prüfung des Abschlussberichts und der Abschlussrechnung ausbezahlt. Die Geschäftsstelle entscheidet, ob die Fördervereinbarung eingehalten wurde und ob das letzte Drittel ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt immer auf das Konto des Jugendparlaments, nicht auf jenes einer Einzelperson. |
Kommunikation |
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Prozess/Fristen | Die Gesuche können per Onlineformular bis spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Bei Gesuchen ab 500 Franken muss mit einer Wartefrist von bis zu vier Wochen gerechnet werden. |
Unterlagen | Mit dem Onlineformular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Nach Projektende müssen folgende Unterlagen per Mail eingereicht werden:
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Vertrag | Für Zusagen ab 500 Franken wird eine kurze Fördervereinbarung erstellt, welche von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Die Fördervereinbarung beinhaltet die beidseitigen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung gekündigt werden kann. |
Ziel | Der DSJ hat ein Interesse daran, dass neue Jugendparlamente gegründet werden. Deshalb unterstützt er Gründungsprojekte finanziell, wenn sich Schwierigkeiten bei der Anfangsfinanzierung abzeichnen. |
Anrechenbare Kosten |
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Anteil Kostenübernahme | bis 100% |
Maximalbetrag pro Jupa | 1'000 Franken |
Voraussetzungen |
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Beschränkungen | Der DSJ unterstützt keine Gruppe, welche:
Der DSJ kann zusätzliche Forderungen aufstellen. |
Auszahlung | Nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung erfolgt die Auszahlung des gesamten bewilligten Betrags. |
Kommunikation | Die geförderten Jugendparlamentsgründungen werden auf der DSJ-Webseite aufgeführt. |
Prozess/Fristen | Die Gesuche und die Unterlagen müssen immer per Onlineformular und spätestens zwei Wochen vor der Gründungsversammlung eingereicht werden. |
Unterlagen | Mit dem Onlineformular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Nach der Gründung müssen folgende Unterlagen für die Gründungsphase eingereicht werden:
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Vertrag | Für jede Zusage wird eine kurze Fördervereinbarung erstellt, welche von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Die Fördervereinbarung beinhaltet die die beidseitigen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung gekündigt werden kann. |
Ziel | Alle DSJ-Mitglieder und Jugendliche, die im Begriff sind ein Jugendparlament zu gründen, sollen an DSJ-Anlässen teilnehmen können. |
Anrechenbare Kosten |
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Maximalbetrag pro Jupa und Jahr | 500 Franken (TN-Gebühren, Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten zusammen) |
Beschränkungen | Pro Veranstaltung und Jupa können für maximal zwei Personen die TN-Gebühren und für maximal vier Personen die Reisespesen und Übernachtung übernommen werden. |
Auszahlung | Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird der bewilligte Betrag direkt dem/der TeilnehmerIn ausbezahlt. Für die Reisekosten und die Übernachtungskosten ist eine Kopie des Billetts bzw. der Quittung erforderlich. |
Prozess/Fristen | Der Jupa-Fonds-Antrag muss per Onlineformular bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. |
Der DSJ hat folgende Projekte und Gründungen von Jupas unterstützt: